Füreinen Immobilienverkauf in Spanien, der ausländische Käufer einschließt, benötigen Sie den Kaufvertrag, die Notiz Simple des Grundbuchs, die Quittungen der IBI (Gemeindesteuer auf Immobilien) und der Hausgemeinschaft sowie Zertifikate der Gemeinschaft.Es ist wesentlich, dass ausländische Käufer eine NIE (Ausländer-Identifikationsnummer) besitzen und ein Bankkonto in Spanien eröffnen, um die Urkunde zu unterzeichnen und die mit dem Kauf verbundenen Steuern zu zahlen. Unterlagen des Verkäufers: Eigentumsurkunde:Die Originalurkunde, die den Eigentum an der Immobilie nachweist. Notiz Simple des Grundbuchs: Ein Dokument, das die rechtliche Situation der Wohnung detailliert und von Belastungen oder Pfandrechten befreit ist. IBI-Rechnung (Impuesto sobre Bienes Inmuebles):Die Zahlungsnachweise der zuletzt gezahlten Grundsteuer. Bescheinigung über Schuldentilgung der Gemeinschaft der Eigentümer: Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass keine Schulden bei der Hausgemeinschaft bestehen. Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft:Ein Dokument, das das Bestehen und die Funktionsweise der Gemeinschaft bestätigt. Baugenehmigung (Cédula de Habitabilidad): Falls in der autonomen Gemeinschaft vorgeschrieben. Unterlagen des ausländischen Käufers: NIE (Ausländer-Identifikationsnummer):Ein zur Abwicklung jeder Transaktion in Spanien notwendiges Identifikationsdokument. Gültiger Reisepass: Identitätsnachweis des Käufers. Bankkonto in Spanien: Unverzichtbar, um Zahlungen zu tätigen und Gelder im Zusammenhang mit dem Kauf einzuzahlen.Bescheinigung über keine Schulden bei der Hausgemeinschaft: Falls es sich um eine Wohnung in einer Gemeinschaft handelt, muss die Bescheinigung vom Verwalter oder dem Präsidenten der Gemeinschaft ausgestellt werden, und manchmal von einem Rechtsanwalt.
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